Dieser Blog enthält zum Teil Schilderungen die verstörend sein können. Einige Worte oder Beschreibungen können negative Erinnerungen oder schlechte Gefühle auslösen. Hinter dem Fazit befinden sich Hinweise falls Hilfe benötigt wird.
Dieser Blog hat von allen Artikeln an meisten Recherche gekostet. Dieses Thema ist Keines, das mit Leichtigkeit geschrieben oder auch gelesen wird. Jedoch ist es ein Thema, das mehr Transparenz und eine Enttabuisierung benötigt, damit unsere Kinder und Jugendlichen wahrhaftig geschützt werden können.
Es geht um sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.
Ziel des Blogbeitrags ist es eine Perspektive zu schaffen, mit der wir den Eigenschutz von Kindern und Jugendlichen fördern können. Wir möchten einen Rahmen schaffen der beim Schutz der Kinder und Jugendlichen helfen kann.
Wo ist der Unterschied zwischen sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt und wie lautet die jeweilige Definition?
Eine zeitlang war der Begriff des „sexuellen Kindes-Missbrauchs“ umstritten. Die Kritik lag dem Zugrunde, dass es in dieser Form der Definition den „Gebrauch“, also den „sexuellen Gebrauch“ von Kindern impliziert. Man einigte sich darauf, dass der Begriff eher den „Missbrauch“ vom Vertrauen des Kindes oder des Jugendlichen beschreibt. Damit einhergehend beschreibt es auch das Ausnutzen der Macht-/ Autoritätsposition des Täters*.
Der Begriff „sexualisierte Gewalt bei Kindern“ wird in diesem Kontext auch oft genutzt. Dabei ist zu kritisieren, dass „Gewalt immer etwas Gewalttätiges [ist], und die mitunter in Zärtlichkeiten >>eingebetteten<< Missbrauchshandlungen würden viele Kinder niemals als Gewalt beschreiben“ (vgl. Miosga, 2018:19).
Im Strafgesetztbuch gibt es klare Definition zum Tatbestand:
Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuch ist der §176 „Sexueller Missbrauch von Kindern“ darauf fokussiert, sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren, die sexuellen Handlungen von /an Kindern an / von einer dritten Person oder wenn Kindern diese angeboten wird, zu bestrafen. Wichtig ist dem hinzuzufügen, dass der Täter die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt (Vgl. Stgb. § 174-184j).
Weitere Paragraphen schützen Kinder auch vor pornographischen und verbalen sexuellen Übergriffen, die auch ohne Körperkontakt stattfinden.
Somit ist rechtlich klar, dass der Missbrauchsbegriff weitaus früher ansetzt und bestraft wird, als man vermuten sollte.
Was sagen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021?
Um es kurz zu halten, habe ich folgend alle Punkte die einen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2020 verzeichnen aufgelistet:
• Verbreitung pornografischer Schriften (+87,8 Prozent, +23.467 Fälle) darunter:
• Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften (+108,8 Prozent, +20.410 Fälle)
• Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornografischer Schriften (+64,3 Prozent, +1.998 Fälle)
• Bedrohung (+21,9 Prozent, +23.271 Fälle)
• Cybercrime (+12,1 Prozent, +15.752 Fälle)
• Sexueller Missbrauch von Kindern (+6,3 Prozent, +913 Fälle)
• Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen
(+6,3 Prozent, +990 Fälle)
Hier die Übersicht zum sexuellen Missbrauch an Kindern aus der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik 2021:
Das sind nur die Zahlen, die strafrechtlich verfolgten wurden.
Damit sind die Dunkelziffern noch lange nicht mit eingeschlossen. Schätzungen, dass die Dunkelziffer doppelt, dreifach und vierfach so hoch sind, lassen uns die harte Realität spüren: In der Gesellschaft haben wir noch lange nicht die Transparenz geschaffen, diese zu minimieren.
Gleichzeitig halte ich auch fest, dass Missbrauch zwischen Kindern nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Jedoch ist von dem immensen Leid und Schaden nicht weniger abzusehen, nur weil es sich um eine Handlung eines Kindes (unter 14 Jahren) handelte. Darauf werde ich später im Blog näher eingehen.
Worauf sollten wir achten, damit wir Kinder schützen?
Wie können wir unsere Kinder und Jugendlichen in ihrem Eigenschutz fördern?
Indem Eltern und pädagogisches Personal (Trainerschaft, Erzieher-/ Lehrerschaft etc.) sensibilisiert werden.
Dadurch sind sie in der Lage, Kindern und Jugendlichen wirksame Mittel an die Hand zu geben, die sie schützen. Ich halte die zwei folgenden Punkte, für die wichtigste Grundlage:
Täter* gehen im Bereich sexuellem Missbrauchs strategisch vor und es sind so gut wie nie „Fremde“.
Kinder und Jugendliche denken sich sexuellen Missbrauch nicht aus und es gibt keine „Petzten“! Erwachsene haben gegenüber Kindern und Jugendlichen die Verantwortung zuzuhören und zu handeln.
Fakt ist, dass mehr als 80% aller Opfer eine persönliche Bindung zu ihren Tätern haben.
Die Täter* können erfolgreiche, lustige, sanfte, intelligente, sympathische, charmante, hilfsbereite, nette, junge bis alte Menschen sein und einen guten Kontakt zu den Eltern pflegen (vgl. Hartill, 2014; Fasting & Sand, 2015; Bisgaard & Toftegaard Støckel, 2019; Rulofts et al, 2019; Wellman, 2021).
Es können Freunde, Klassenkameraden, Bekannte, TrainerInnen, ErzieherInnen, LehrerInnen, Nachbarn, sowie Geschwister, Tanten und Onkels, allg. Verwandte, Großeltern oder im schlimmsten Falle wohl: die eigenen Eltern sein.
"Leider berichten die Medien häufig von Fällen, die in Wirklichkeit die Ausnahme sind, nämlich die Geschichte vom fremden Täter." (Miosga,2018:46).
Daher gilt es eine Sensibilisierung in die richtige Richtung zu schaffen.
Wie gehen diese Täter vor?
Die Manipulation der Situation ist der wichtigste Faktor für den Täter in der Vorbereitung. Speziell im Bereich Sport beschreiben Brackenridge & Fasting (2005) vier Handlungsweisen, die Täter anwenden.
Ich behaupte, dass diese Handlungsweisen auch außerhalb des Sports angewendet werden. Folgender Aufbau ist dabei beobachtet worden:
Das Ausgucken potenzieller Opfer.
Der Aufbau von Vertrauen und Nähe zu den Kindern und Jugendlichen. (Phase 1 & 2 nennt man auch „Grooming“ (vgl. Miosga, 2018:41))
Die Isolation und Kontrolle einzelner oder mehrerer Kinder oder Jugendlichen, sowie der Aufbau von Loyalität.
Die Anbahnung von sexuellem Missbrauch und Verpflichtung zur Geheimhaltung (vgl. Rudlofs et al.,2022:96).
Missbrauch wird von Tätern** über einen längeren Zeitraum geplant und ist kein Zufall (Leclerc et al, 2009). Über eine gewisse Zeitspanne wird durch Freundlichkeit und Nettigkeiten Vertrauen aufgebaut. Diese soll die Wahrnehmung des Kindes oder des Jugendlichen und ggf. auch der Eltern manipulieren. Kinder und Jugendliche, sowie die Eltern werden in ihrem Vertrauen ausgenutzt. In erster Linie sind Kinder und Jugendliche dann nicht in der Lage eigenständig eine Grenzüberschreitung festzustellen.
Wenn wir Kindern und Jugendlichen von klein auf erzählen, dass sie nicht mit Fremden reden sollen oder dass der Mitschnacker kommt, verdrehen wir die Perspektive der Präventionsarbeit, was gefährlich ist für die Kleinen. Sie haben verstanden, dass nur Fremde „böse“ sind.
Doch sollten sie alleine unterwegs sein und belästig werden, ist es unabdinglich, dass sich ein Kind Hilfe bei Fremden holt, um die eigene Isolation aufzuheben. Das ist jedoch bei den alten „Warnhinweisen“ kaum möglich und sogar kontraproduktiv (vgl. Miosga, 2018;33ff).
Des Weiteren führt die Perspektive weg von möglichen Übergriffen im Bekannten-/Freundes-/Familienkreis. Wenn Familienmitglieder übergriffig werden, ist das kein „Fremder“ und auch kein „Mitschnacker“. Selbstbestimmung fängt im Familienkreis an und sollte dort bei Kindern gefördert werden.
Wo und wie kann man Kindern und Jugendlichen mehr Schutz bieten?
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist das Verhalten der erziehenden Erwachsenen die beste Art und Weise Präventionsarbeit zu implizieren.
Als Erwachsener habe ich eine Grenze zu wahren und diese Grenze dem Kind oder dem Jugendlichen klar zu vermitteln. Ungefragt Kinder und Jugendliche anzufassen ist der größte Fehler, den man als Erwachsener machen kann (Vgl. Miosga,2018:84).
Das hört sich sehr radikal an und mag dem einen oder anderen Erwachsenen übertrieben vorkommen. An einem Beispiel ist es evtl. leichter nachzuvollziehen, welche Konsequenzen das Verhalten hat:
Im Umgang mit Kindern ist das Anfassen des Körpers keine Selbstverständlichkeit. Erwachsene haben immer zu fragen, z.B. bei Hilfestellungen, Übungen im Sport etc.
Es sollte im gleichen Atemzug auch vermittelt werden, dass das Kind und der Jugendliche auch immer „Nein“ sagen darf. Dadurch schaffen wir automatisch eine Form von Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen. Des Weiteren wird es den Kindern und Jugendlichen möglich sein, viel schneller übergriffige Verhaltensformen aktiv wahrzunehmen. Wenn jemand nicht fragt und das Kind ungefragt anfasst, können Kinder oder Jugendliche klarer die Situation einordnen, dass es sich dabei um eine Grenzüberschreitung handelt.
Frau Miosga geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche ein Gespür dafür haben, das diese Übergriffe (egal ob verbal, mit und ohne Körperkontakt) nicht „richtig“ sind. Täter wissen dieses Gefühl „wegzureden“ und das betroffene Kind und den Jugendlichen so zu manipulieren, dass sie mit Scham, Ängsten und Furcht zum Schweigen gebracht werden. Um dem entgegenzuwirken kann folgendes gemacht werden:
Die Intuition von Kindern und Jugendlichen kann von Erwachsenen gefördert werden, indem Kindern und Jugendlichen Freiräume geboten werden. Somit können die Kinder und Jugendlichen ihre eigenen Intuitionen erkunden, ohne das Erwachsene ihnen „sagen, wie sie sich dabei zu fühlen haben ,z.B. „Das hat doch Spaß gemacht!“ und „Das findest du doch bestimmt toll!" Als Erwachsener sollte man Fragen und auch es aushalten können, was von den Kleinen geantwortet und hinterfragt wird. Wenn wir Kinder und Jugendliche ermutigen wollen, sich selbst besser zu kennen und selbstbestimmt Situationen zu erleben, dann müssen wir unsere Erwartungen an diesem Punkt hinten anstellen.
Die Kommunikation auf Augenhöhe ist fern von der machtgeführten Kommunikation eines Täters. Der Unterschied kann den Kindern und den Jugendlichen rechtzeitig ein Warnsignal geben.
Egal wie jung wir sind, die Intuition/ auf das eigene Bauchgefühl zu hören ist etwas, was uns evolutionär weitervererbt wurde, um überleben zu können. Sie hat immer eine Berechtigung, auch bei Kindern. In der Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch im Kontext des Sports“, wurde immer wieder von Betroffenen berichtet, dass es „ein komisches Gefühl“ gab und leider viel zu oft Menschen, die um Hilfe gebeten wurden, darauf mit Gleichgültigkeit reagierten.
Die Manipulation betrifft nicht nur das Kind, sondern auch die Erwachsenen, die ein gewissen „Bild des Täters“ vermittelt bekommen. Die Aussagen der Kinder und das „unangenehme Bauchgefühl“ widerspricht dem Bild des Täters. Somit wurde in der Studie festgehalten, dass Kinder und Jugendliche in der Lage waren, die Grenzüberschreitung wahrzunehmen und zu kommunizieren, jedoch wurde ihnen seitens der Erwachsenen kein Vertrauen geschenkt.
Egal wie abwägig sich die Aussage anhören mag, wir sollten den Sachverhalt neutral hinterfragen und zur Auflösung beitragen.
Auch dann wenn es eigene Familienangehörige betrifft!
Floskeln wie „Stell dich jetzt nicht so an!“ sollten im Kontext mit Kindern und Jugendlichen komplett verbannt werden. Es ist der gleiche Satz, der in Phase Vier von Tätern genutzt wird und Kinder und Jugendliche in eine Art „Ohnmachtsposition“ bringen. Sie werden damit vollkommen entmündigt, von ihrem Bauchgefühl gelöst und ihre Emotionen werden nicht ernst genommen.
Was ist wenn es Grenzüberschreitungen zwischen Kindern und Jugendlichen gibt?
An dieser Stelle möchte ich kurz anmerken, dass im Prozess des Erwachsenwerdens Austesten und Ausprobieren dazugehört, jedoch bitte nicht zum Leidwesen anderer Kinder und Jugendlicher. Es ist ein Unterschied, wenn ein Erwachsener eine Tat über Wochen und Monate plant oder Kinder und Jugendliche beim Austesten Grenzen überschreiten. Es ist nicht empfehlenswert Kinder als „Täter“ und somit das leidtragende Kind „als Opfer“ zu stigmatisieren. Daher wird vom „Tester“ und „Täter“ gesprochen (vgl. Miosga,2018:49).
„Tester“ können zu „Tätern“ werden, wenn sie ihre Grenzüberschreitung wiederholen und ggf. mit Worten manipulieren "Spaßbremse“, „stell dich doch nicht so an“, „traust du dich nicht“ oder/und „wenn du das verrätst, dann...“ (vgl. Miosga,2018:47 ff.).
Bei jeglicher Form von Grenzüberschreitungen muss es eine Aufbereitung für das leidtragende Kind geben. Das kann eine verbale „therapeutische“ Arbeit seinoder auch körperlich durch z.B. einem speziellemSicherheitstraining, wie wir es bei SDHH anbieten
Meiner Meinung nach ist es jedoch wichtiger, dass dem austestendem Kind in seinem Verhalten Grenzen gesetzt werden. Das Fehlverhalten muss verdeutlicht werden damit Reue entstehen kann und verbale therapeutische Aufarbeitung geleistet werden kann.
Leider werden auf dieser Seite die Übergriffe verharmlost, ganz nach dem Motto: “Einmal istkeinmal“. Vor allem LehrerInnen, ErzieherInnen, TrainerInnen, die mit solchen Situationen konfrontiert werden, neigen dazu, zu wenig mit dem grenzüberschreitendem Kind zu arbeiten
Man sollte sich vor Augen halten, dass dieses eine Mal einem jungen Menschen meist Monate, sogar Jahre belastet. Ein Mensch, der Grenzen überschreitet und nur mit „einer Verwarnung“ davon kommt, hat immer noch die Macht weiteren Menschen in das Leid zu ziehe. Eine Verwarnung kann da nicht nachhaltig genug sein.
Daher darf die therapeutische Aufarbeitung nicht kleingeredet werden, egal wie unangenehm es ist, besonders in der Konfrontation mit den Eltern. Sollte der Tester in der Aufarbeitung schnell eine positive Entwicklung auf zeigen, ist dies doch eine großartige und nachhaltige Art gegen Wiederholungsvergehen vorzugehen.
Zudem ist in manchen Fällen davon berichtet worden, dass die grenzüberschreitenden Kinder, bereits eigene negative Erfahrungen gesammelt haben. Also ist eine therapeutische Aufarbeitung um so bedeutsamer.
Fazit
Missbrauch findet da statt, wo nicht darüber gesprochen wird. Leider werden Erwachsenedie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben erst aktiv, wenn es bereits einen Vorfall gibt.
Doch dann ist es bereits zu spät.
Es liegt in unserer Verantwortung Präventionskonzepte in die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen als Selbstverständlichkeit zu etablieren.
Mit Feingefühl, Offenheit und mit Mitgefühl.
„Wenn Gewalt das Problem ist, ist Selbstschutz die Lösung.“, sagen Dr. Dr. Körner und Dr. mult. Staller. Ich füge dem hinzu: Und im Hinblick auf das Kinder-/Jugendschutzes ist es unsere Aufgabe diesen Selbstschutz so früh es geht zu fördern. Solange dieser Selbstschutz nicht vollständig autonom gelebt werden kann, müssen wir sie mit aller Macht beschützen.
Es war mir eine Herzensangelegenheit über dieses Thema zu schreiben, da ich in Hamburg und Umgebung Kindern und Jugendlichen begegne, die Missbrauch erlebt haben.
Jedes Kind und jede/r Jugendliche/r, der/die mir von seinem/ihremLeid erzählt, ist Eines zu viel.
Eure Yasmin
*nach meiner Recherche liegt der Anteil der männlichen Täter bei über 90%, daher verzichte ich an dieser Stelle auf eine emanzipierte Genderform, da meiner Meinung nach sonst die Realität nicht wahrheitsgemäß widergespiegelt wird. **Man nennt diese Art von Tätern auch „Ersatztäter“, da sie ihre Macht- /Autoritätsposition gebrauchen und die Abhängigkeit der Kinder und Jugendlichen auszunutzen. Eine weitere und geringe Form von Tätern (ca. 10 Prozent) sind die „Pädophilen“, die einen besondern hohen Trieb nach dem kindlichen Körper haben.
Fachberatung und Unterstützende Angebote/ Präventionsangebote
Wenn sich jemand entlasten und darüber sprechen möchte oder Hilfe benötigt, wendet sich bitte an:
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:
Telefonnummer: 0800 22 55 530
(kostenfrei und anonym, Ihre Telefonnummer wird nicht übermittel)
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 15 bis 20 Uhr
Nummer gegen Kummer
Telefonnummer: 116111
Elterntelefon: 0800 111 0550
Hilfsportal >>sexueller Missbrauch<<
Beratung für Jugendliche: save me online
Wildwasser e.V.
Weißer Ring e.V.
Telefonnummer: 116 006
Kinderschutzportal
>>schulische Prävention<<
Je nach Bundesland, einfach das Wort googeln und Bundesland hinzufügen
Wer vorbeugend sich mit dem Thema beschäftigen möchte:
Für Schulen:
und
Prävention für Eltern:
„Trau Dich“ - Elternbroschüre
.
Prävention für Jungen:
„Trau Dich“ - Du bist stark für Jungs
Prävention für Mädchen:
„Trau Dich“ - Du bist stark für Mädchen
Literaturquelle
Bisgaard, K. & Toftegaard Støckel, J. (2019): Athlete Narratives of Sexual Harassment and
Abuse in the Field of Sport. Journal of Clinical Sport Psychology, 13(2), S. 226–242.
Brackenridge, C. & Fasting, K. (2005): The Grooming Process in Sport: Narratives of Sexual
Harassment and Abuse. Auto/biography, 13, S. 33–52. doi:10.1191/0967550705ab016oa.
Fasting, K. & Sand, T. S. (2015): Narratives of sexual harassment experiences in sport. Qualitative Research in Sport, Exercise and Health, 7(5), S. 573–588.
Hartill, M. (2014): Exploring Narratives of Boyhood Sexual Subjection in Male-Sport. Sociology of Sport Journal, 31(1), S. 23–43.
IMK-Bericht (2021), Bundesministerium des Innern und für Heimat, Berlin, Deutschland.
Körner, S.; Staller, M. (2022): Verhalten bei Gewalt – Selbstschutz für Erwachsene. Berlin, Deutschland: Springer Verlag
Leclerc, B., Proulx, J. & Beauregard, E. (2009): Examining the modus operandi of sexual offenders against children and its practical implications. Aggression and violent behavior, 14(1), S. 5–12.
Miosga, Margit; Schele, Ursula (2018). Sexulaisierte Gewalt und Schule. Weinheim, Deutschland: Beltz Verlag.
Rulofs, B. (2007): Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport – eine Analyse der bisherigen Maßnahmen in NRW. In: B. Rulofs (Red.). „Schweigen schützt die Falschen“. Sexualisierte Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten, S. 19–30. Düsseldorf: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rulofs, B. (2019): Aus den Erfahrungen von Betroffenen lernen – Das EU-Projekt VOICE zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Sport. Impulse – das Wissenschaftsmagazin der Deutschen Sporthochschule Köln, 24(1), S. 38–45.
Rulofs, B. (2020): Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch im Sport. In: C. Breuer et al. (Hrsg.). 4. Deutscher Kinder- und Jugendsportbericht: Gesundheit, Leistung und Gesellschaft, S. 370–395. Schorndorf.
Rulofts, B.; Wahnschaffe-Waldhoff, K.; Neeten, M.; Söllinger, A. (2022): Sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch im Kontext des Sports. Berlin, Deutschland: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Wellman, A., Bisaccia Meitl, M., Kinkade, P. & Huffman, A. (2021): Routine Activities Theory as a Formula for Systematic Sexual Abuse: A Content Analysis of Survivors’ Testimony Against Larry Nassar. American Journal of Criminal Justice, 46(2), S. 317–344.
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